Die Mitgliederversammlung des Fördervereins ist das beschließende Gremium des Vereins. Mindestens einmal jährlich wird die Mitgliederversammlung einberufen.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- wählt die Vorstandschaft, zwei weitere Vorstandsmitglieder und 2 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen nicht in der Vorstandschaft sein.
- nimmt Kassen- und Tätigkeitsbericht in Empfang
- sie beschließt die Grundzüge der Arbeit des Vereines
- sie entscheidet in wichtigen Angelegenheiten