Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Fördervereins ist das beschließende Gremium des Vereins. Mindestens einmal jährlich wird die Mitgliederversammlung einberufen.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • wählt die Vorstandschaft, zwei weitere Vorstandsmitglieder und 2 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen nicht in der Vorstandschaft sein.
  • nimmt Kassen- und Tätigkeitsbericht in Empfang
  • sie beschließt die Grundzüge der Arbeit des Vereines
  • sie entscheidet in wichtigen Angelegenheiten